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BGH, 18.11.2004 - 1 StR 457/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Mord (Habgier: Verknüpfung von Tod und Bereicherung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerfreie Annahme des Mordmerkmals "Habgier" durch das Landgericht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Habgier bei Anstreben der Erbenstellung - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93
Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen
Auszug aus BGH, 18.11.2004 - 1 StR 457/04
Mit der Senatsentscheidung BGH NJW 1993, 1664, auf die die Revision der Angeklagten R. Be. abstellt, ist die vorliegende Konstellation nicht vergleichbar.
- BGH, 27.05.2014 - 3 StR 60/14
Mordmerkmal der Heimtücke (kein Erfordernis eines direkten Vermögenszuwachses …
Damit schloss der Tod des Opfers gerade künftige Leistungen an den Täter aus (so auch BGH, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 StR 457/04 bei Altvater NStZ 2006, 86, 90; zur notwendigen Verknüpfung zwischen Tötung und Vermögenszuwachs vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1994 - 5 StR 668/93 und vom 14. August 2012 - 3 StR 252/12). - BGH, 14.08.2012 - 3 StR 252/12
Mord (Habgier); Tenorierung bei Versuch der Beteiligung
Damit ist die gebotene Verknüpfung zwischen dem geplanten Tod der Opfer und einer Bereicherung des Täters gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 StR 457/04 bei Altvater NStZ 2006, 86, 90 in Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 StR 49/93, NJW 1993, 1664).